HQL Verbot

Verbot für HQL-Lampen – Strafe von 5000 Euro vermeiden!

Das Verbot für HQL-Lampen wurde von der EU beschlossen. Doch was bedeutet das für Unternehmen, Städte/Kommunen und Händler? Was muss getan werden um die angedachte Strafe von 5000 Euro zu vermeiden? Und welche Alternativen gibt es zu HQL-Lampen und HQI? Antworten auf diese Fragen und viele weitere hilfreiche Informationen zeigt dieser Artikel.

Aufgrund der „EU-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten“ dürfen Quecksilberdampflampen, die offiziell auch als HQL-Lampen bezeichnet werden und eine Lichtausbeute von weniger als 80 Lumen pro Watt erzielen, nicht mehr verkauft und sollten auch nicht mehr verbaut werden.

Gleiches gilt auch für Natriumdampfniederdrucklampen und Kompaktleuchtstofflampen, die mit konventionellen oder elektronischen Vorschaltgeräten ausgestattet sind. Werden diese Lampen dennoch zum Kauf angeboten, steht eine Strafe in Höhe von bis zu 5.000 Euro im Raum, berichtet „Luks Lite“. Es gibt mittlerweile aber durchaus attraktive Alternativen zu den HQL- und HQI-Lampen. Der Verkauf und Einbau von HQI-Lampen ist seit dem 01. Januar 2017 verboten.

Was ist unter den Abkürzungen HQL und HQI zu verstehen?

Vielen werden die Begriffe HQL- und HQI-Lampen wahrscheinlich erst einmal kaum etwas sagen. HQI und HQL sind Bezeichnungen, die zuerst vom Unternehmen OSRAM genutzt wurden und sich mittlerweile als Standardbezeichnung für Metalldampflampen (HQI) beziehungsweise Quecksilberdampflampen (HQL) durchgesetzt haben. Metalldampflampen können auch die Bezeichnungen HIE, HIT, HPI, CDM, HSI und HRI tragen, während Quecksilberdampflampen auch durch die Kürzel HME, HMT, HPL, HSL und HRL gekennzeichnet werden.

Im Vergleich zu den HQL-Lampen leuchten die HQI-Modelle wesentlich heller, sind teilweise dimmbar und auch schon sehr lange erforscht. Die Nachteile dieser Technologie liegen im etwa gleichen Verbrauch der Modelle, keiner sofortigen Wiederanzündung und in einem noch deutlicheren Lichtstromabfall, als dies bei HQL-Lampen der Fall ist. Zudem werden HQI-Lampen ab 01. Januar 2016 nicht mehr verkauft, sodass es auch aus diesem Grund ratsam ist, auf eine andere Variante umzusteigen.

Lampen alt und neu

Das Verbot für HQL-Lampen hat das Ziel, alte HQL-Lampen gegen neue Lampen auszutauschen. Zum Beispiel LED.

In welchem Umfang HQL-Lampen bislang genutzt wurden, sieht man allein an folgenden Zahlen

  • Innerhalb der EU werden bislang 35 Millionen Quecksilberdampflampen genutzt, davon entfallen wiederum circa
  • 3 Millionen Leuchten allein auf Deutschland.

Diese Zahlen lassen sich auf einzelne Regionen herunterrechnen. Allein daran lässt sich schon ermessen, welches Ausmaß der Austausch der HQL- und HQI-Lampen aufweist. Sieht man sich dann die Parameter anderer Lampensysteme, beispielsweise der LED-Leuchten an, lässt sich schnell feststellen, welch enormes Einsparpotenzial allein durch die Nutzung der LED-Technologie besteht. Mehr darüber finden Sie weiter unten im Artikel mit der Überschrift „Alternative LED-Leuchten: Enormes Einsparpotenzial“.

Wo kommen bislang Quecksilberdampflampen zum Einsatz?

In vielen Unternehmen werden Werkhallen mit HQL-Lampen und Leuchtstoffröhren betrieben. Aber auch in Straßenlaternen ist diese Technologie noch sehr häufig anzutreffen. Hier besteht unter anderem das Problem, dass diese Leuchtkörper Insekten anziehen, die wiederum die Straßenlaterne stundenlang umschwirren, bevor sie ermattet zu Boden sinken oder sogar sterben. Straßenlaternen, die mit HQL-Leuchten ausgestattet sind, müssen deshalb auch sehr oft gereinigt und von Spinnweben befreit werden. Dies ist bei LED-Leuchten, deren Licht keine UV- und IR-Anteile aufweist, nicht der Fall.

So amortisieren sich die etwas höheren Kosten für LED-Leuchten durch wesentlich längere Reinigungs- und Wartungsintervalle ebenfalls binnen kürzester Zeit.

Alternative LED-Leuchten: Enormes Einsparpotenzial

Eine sehr gute Alternative zu HQL- und HQI-Leuchten stellen LED-Lampen dar. Über deren Nutzung liegen zwar noch keine jahrzehntelangen Erfahrungen vor, aber allein die Anschaffungskosten amortisieren sich durch einen wesentlich geringeren Verbrauch, eine bessere Lichtausbeute und längere Wartungsintervalle binnen kürzester Zeit.

Rechenbeispiel: Liegen die Anschaffungskosten für eine HQL 400 Watt Lampe beispielsweise bei 12 Euro, liegen deren Verbrauchskosten bei einer täglichen 8-stündigen Nutzung bei 432 Euro. Rechnet man Wartungskosten von 19 Euro hinzu, belaufen sich die Gesamtkosten auf 451 Euro jährlich. Die Anschaffungskosten für 2 LED 60 Watt Lampen liegen bei insgesamt 50 Euro, der Preis für den Strom liegt bei 122 Euro.

Für die Wartung kommen noch einmal 3 Euro hinzu, sodass sich die Gesamtkosten auf 128 Euro pro Jahr belaufen. Die Anschaffungskosten der jeweiligen Leuchte, in die die LED-Lampen eingebaut werden, liegen bei etwa 455 Euro, die Montage der Leuchte ist mit 50 Euro angesetzt. Die Kosten für die Leuchte und die Montage entstehen aber nur einmalig, sodass sie sich durch die niedrigeren Verbrauchskosten (128 Euro im Vergleich zu 432 Euro) innerhalb von knapp zwei Jahren ausgleichen (Quelle der Zahlen).

Nicht unerwähnt bleiben soll zudem, dass der Austausch der Leuchtkörper mittels Investitionsfinanzierung mittels Leasing möglich ist. So erzielen Unternehmen bereits im ersten Monat nach der Realisierung der Umrüstung einen Liquiditätsüberschuss, der aus den niedrigeren Stromkosten und der geringen Leasingrate resultiert.

Warum einige Unternehmen und Kommunen vor dem Austausch zurückschrecken

Leider hat es sich bislang noch nicht überall herumgesprochen, welche Vorteile LED-Leuchten bieten. Ganz im Gegenteil, viele Unternehmen und Behörden schoben den Austausch bislang noch weit vor sich her, da dieser nicht dringend auf der Tagesordnung stand. Jetzt sind allerdings keine HQL-Leuchten mehr im Handel erhältlich, sodass man sich nach einer Alternative umschauen muss. Diese kann keineswegs in HQI-Leuchten liegen, da diese ab dem 01. Januar 2016 innerhalb der EU verboten werden.

Viele Unternehmen und Kommen geben an, dass ihnen LED-Leuchten bislang noch zu teuer seien. Aber auch wenn man die Investition noch drei Jahre hinausschieben würde, durch die höheren Verbrauchskosten lohnt sich diese Spekulation keinesfalls. Innerhalb dieses Zeitraumes sind durch LED-Leuchten bereits deutliche Einsparungen erzielbar, da diese Leuchtkörper mit einer bis zu 20-jährigen Lebensdauer aufwarten, und da bei einer täglichen Nutzung von 8 Stunden. Zudem können für die Umrüstung auf LED-Lampen Fördermittel in Anspruch genommen werden, über die der hinzugezogene Energieberater gern ausführlich informiert.

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Zudem befürchten viele Nutzer von herkömmlichen Leuchtstoffröhren, dass eine größere Anzahl an LED-Röhren notwendig werden. Dies ist aber nicht der Fall, die Umrüstung kann 1:1 erfolgen. Leistungsstarke 1,50 m lange LED-Röhren bringen es auf einen Lichtstrom von beispielsweise 3.600 Lumen, wobei die Leistungsaufnahme bei gerade einmal 29 Watt liegt, und eignen sich beispielsweise für Hallen mit einer Höhe von 10 Metern. Hier übertreffen sie die bisherige Leuchtstärke in der Regel deutlich. In Büros können beispielsweise LED-Röhren mit 2.500 Lumen und einer Leistungsaufnahme von 23 Watt Verwendung finden.

Generell ist es empfehlenswert, auf qualitativ hochwertige LED-Lampen und –Leuchten, aber auch die Qualität der Netzteile zu achten. Eine durchdachte Gesamtplanung – beispielsweise in Zusammenarbeit mit einem Energieberater – bietet auch hier das beste Ergebnis.

Austausch der Beleuchtung mit keinem großen Aufwand verbunden

Wurden bislang Leuchtstoffröhren verwendet, können diese problemlos gegen LED-Röhren ausgetauscht werden. Hier ist zudem nur der Austausch der Starter notwendig. Diese Arbeiten können von der Person vorgenommen werden, die auch bislang für den Austausch der Röhren verantwortlich zeichnete. Sind die bisher genutzten Lampen mit einer Vorschalteinrichtung versehen, sollte deren Austausch von entsprechend geschultem Personal vorgenommen werden.

Kamen bislang Strahler zum Einsatz, die mit Natriumdampf- oder Quecksilberdampflampen ausgestattet sind, so sollten die gesamten Strahler gegen LED-Leuchten ausgetauscht werden. Ein Einbau der LED-Lampen in die bisher genutzten Strahler ist nicht ratsam.

Fazit

Da HQL-Lampen schon jetzt nicht mehr verbaut werden dürfen und auch HQI-Lampen zum 01. Januar 2016 aus dem Handel genommen werden, ist es ratsam, sich schon jetzt nach einer energiesparenden Alternative umzuschauen. Und dies stellen zweifelsohne die LED-Leuchten dar. Allein durch deren Nutzung können die bisherigen Kosten für die Beleuchtung um bis zu 70 Prozent reduziert werden. Um eine optimale Ausleuchtung der Räumlichkeiten zu erreichen, ist es sinnvoll, einen Energieberater hinzuzuziehen, der sie zudem anbieterneutral berät.

Gegebenenfalls ist es auch sinnvoll, den Austausch der Beleuchtung mit weiteren Maßnahmen, welche ebenfalls einer besseren energetischen Bilanz dienen, zu kombinieren. Zu diesen Maßnahmen könnten beispielsweise die Nutzung entstehender Abwärme der technischen Anlagen, aber auch eine bessere Wärmedämmung der Gebäudehülle gehören. Auch hierüber informieren wir Sie gerne.